In sehr vielen Studien werden bei der Suche nach den ätiologischen Ursachen der Legasthenie phonologische Teilfertigkeiten näher betrachtet, wie zum Beispiel die phonologische Bewusstheit. Da es jedoch auch einen Anteil von Schülern mit Legasthenie gibt, die keine Probleme in diesem Bereich aufweisen, machten sich Wissenschaftler auf die Suche nach anderen, grundlegenderen kognitiven Prozessen, die gestört sein könnten.
So stieß man beispielsweise bei Kindern mit Legasthenie auf die verschiedensten Auffälligkeiten bei Lernprozessen. Dies ermutigte Forscher dazu, die Hypothese aufzustellen, dass Kinder mit LRS im allgemeinen Probleme haben, sich neues Wissen anzueignen, so z.B. beim Erlernen der Laut-Buchstaben-Repräsentationen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29.07.2015 entschieden, dass es nicht erlaubt ist, im Abschlusszeugnis auf eine Legasthenie hinzuweisen. Jedoch darf im Zeugnis vermerkt werden, dass die Rechtschreibung nicht bewertet wurde. Aufgrund dieses Hinweises ist natürlich für den Betrachter
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