Bayrischer Landtag: Weiterhin kein Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie

Die Hoffnung war groß, dass es Fortschritte bei einem Nachteilsausgleich für Dyskalkulie geben könnte. Schließlich war Bayern das erste Bundesland, das einen Nachteilsausgleich für Legasthenie gewährte. So unternahm auch der BVL zuletzt einige Anstrengungen, das Thema Dyskalkulie und Notenschutz mehr in der Öffentlichkeit zu thematisieren. Das Ziel war, einen Nachteilsausgleich für Dyskalkulie ähnlich dem der Legasthenie im Fach Mathematik zu realisieren. Am Donnerstag fand nun ein Fachgespräch im Bildungsausschuss des bayerischen Landtages statt, in dem einige Fachleute zum Thema gehört wurden. Eine Pressemitteilung, die die Ergebnisse zusammenfasste, wurde im Anschluss veröffentlicht.

Dieser lässt sich entnehmen, dass Prof. Schulte-Körne einen Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie für angemessen hält. Er sieht Dyskalkulie als eine Erkrankung an und durch einen Notenschutz und Unterstützungsmaßnahmen sollten psychische Belastungen verringert werden, um so die schulische Integration nicht zu gefährden.

Dolenc-Petz, die in der Ausbildung von Förderlehrern tätig ist, plädierte dafür, die Lehrerkompetenz zu verbessern, sodass sich dadurch der Unterricht verbessere und sich Lernstörungen nicht entwickeln könnten. Auch Prof. Volker Ulm vom Lehrstuhl für Mathematik und ihre Didaktik von der Uni Bayreuth plädiert gegen die Gewährung eines Ausgleichs, sondern setzt auf eine besondere Förderung. Leider wird aus der Pressemitteilung nicht ersichtlich, ob Dolenc-Petz und Ulm der Überzeugung sind, ob ein besserer Förderunterricht ausreiche, den Nachteil, den Kinder mit Dyskalkulie im Bereich Rechnen haben, auszugleichen.

Die Mitglieder des Landtages folgten der Argumentation aus dem pädagogischen Bereich und wollten Lehrkräfte nun besser informieren. Hierfür werde eine Handreichung für Lehrkräfte ausgearbeitet. Weiterhin solle die Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung verbessert werden. Weiterhin waren sich die Abgeordneten einig, einen Notenschutz nicht zu gewähren, da so die Grundsätze der gleichen Leistungsfeststellung nicht gewährleistet seien.

Pressemitteilung