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Legasthenievermerk im Zeugnis? Bundesverwaltungsgericht entscheidet am 29 Juli

Zwei Abiturienten aus dem Großraum München mit Legasthenie nahmen während ihrer Schulzeit den in Bayern gewährten Nachteilsausgleich in Anspruch. Dies hat zur Folge, dass u.a. die Rechtschreibung nicht gewertet wird. Im Abschlusszeugnis wird der gewährte Nachteilsausgleich wie folgt vermerkt: „Aufgrund einer fachärztlich festgestellten Legasthenie wurde dem Schüler der Nachteilsausgleich Weiterlesen

Abiturienten erreichen die komplette Streichung des Legasthenievermerks

Zeugnis-legasthenie

Es ging durch die große Presse und das zurecht, denn eine wesentliche Änderung bei den Zeugnisvermerken bahnt sich an. Drei Abiturienten aus Bayern erstritten vor dem Verwaltungsgerichtshof des Landes Bayern gegen den Freistaat, dass der Hinweis “fachärztlich festgestellte Legasthenie” nicht mehr in ihrem Abiturszeugnis vorkommt. Die drei jungen Männer erhielten neue Zeugnisse ohne diesen Vermerk ausgestellt. Auf dem Zeugnis stand jedoch noch der Hinweis “Die Rechtschreibleistung wurde nicht bewertet”. Diesen Zusatz wollte das Verwaltungsgericht nicht streichen.

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