
Es ging durch die große Presse und das zurecht, denn eine wesentliche Änderung bei den Zeugnisvermerken bahnt sich an. Drei Abiturienten aus Bayern erstritten vor dem Verwaltungsgerichtshof des Landes Bayern gegen den Freistaat, dass der Hinweis “fachärztlich festgestellte Legasthenie” nicht mehr in ihrem Abiturszeugnis vorkommt. Die drei jungen Männer erhielten neue Zeugnisse ohne diesen Vermerk ausgestellt. Auf dem Zeugnis stand jedoch noch der Hinweis “Die Rechtschreibleistung wurde nicht bewertet”. Diesen Zusatz wollte das Verwaltungsgericht nicht streichen.








