Nachteilsausgleich bei Ausbildungsprüfungen und Studieren ohne Abitur

Anfang Juli fand in Nürnberg eine Fachtagung zum Thema Legasthenie in der Berufsausbildung statt, die vom Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. Bayern organisiert wurde. Allgemein bekannt ist, dass die Umsetzung des Nachteilsausgleichs für den Schulbereich durch die spezifischen Erlasse der Kultusministerien der Länder geregelt wird. Informationen über die Realisierung des Nachteilsausgleichs in der Berufsausbildung finden sich deutlich seltener.

Auf der Tagung referierten zu diesem Thema Andreas Hermann für die Industrie- und Handelskammer (IHK) und Heinrich Schübel von der Handwerkskammer. Sandra Ohlenforst informierte über den Nachteilsausgleich an den Universitäten.

Hermann teilte mit, dass eine Legasthenie bei Prüfungen berücksichtigt wird, wobei zur Bestätigung auch ein älteres Attest ausreicht. Damit der Nachteilsausgleich gewährt werden kann, muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden. Hier muss auch angegeben werden, was für die Prüfung benötigt wird (z.B. Zeitzuschlag, Lesegeräte,….). Die Anträge auf Nachteilsausgleich werden dann durch die IHK inhaltlich geprüft. Ein Vermerk über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs findet sich im Abschlusszeugnis nicht. Die Rechtschreibung bei schriftlichen Prüfungen wird bei allen Prüflingen nicht bewertet.

Heinrich Schübel von der Handwerkskammer teilte mit, dass der Zeitausgleich in der Regel 10 bis 20 Prozent der Prüfungszeit betrage. Wie bei der IHK handele es sich bei der Gewährung des Nachteilsausgleichs aber um Einzelfallentscheidungen. Schübel teilte mit, dass es bei jungen Erwachsenen mit Legasthenie keine erhöhte Durchfallquote gäbe. Interessant war auch die Info, dass nach bestandener Meisterprüfung ein Studium an Universitäten möglich ist, wobei die Universitäten hierfür ein besonderes Kontingent an Studienplätzen vorhalten. Auch bestehe eine Wahlfreiheit bezüglich des Studienganges.

Für den Bereich der Universitäten besteht ebenfalls die Möglichkeit – nach gestelltem Antrag – einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen zu erhalten. Auch hier wird die Realisierung des Nachteilsausgleichs im Abschlusszeugnis nicht erwähnt. Im Gegensatz zu den IHK- und Handwerkskammerprüfungen wird für die Uni jedoch ein aktuelles Gutachten über das Vorliegen einer Legasthenie benötigt.

https://www.muenchen.ihk.de/de/bildung/Anhaenge/merkblatt-legasthenie.pdf (IHK)
http://www.behindertenbeauftragter.uni-wuerzburg.de/die_beauftragten/team/ (Universität)