Bei der Nichtbewertung der Rechtschreibung ist ein Hinweis im Zeugnis erlaubt

zeugnis-legasthenieerlassDas Bundesverwaltungsgericht hat am 29.07.2015 entschieden, dass es nicht erlaubt ist, im Abschlusszeugnis auf eine Legasthenie hinzuweisen. Jedoch darf im Zeugnis vermerkt werden, dass die Rechtschreibung nicht bewertet wurde. Aufgrund dieses Hinweises ist natürlich für den Betrachter
offensichtlich, dass eine Legasthenie vorliegen muss. Von daher muss die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für diejenigen, die gehofft hatten, ein Zeugnis ohne besonderen Vermerk zu erhalten, als Niederlage aufgefasst werden.

Das Bundesverwaltungsgericht merkte weiter an, dass die neue Handhabung durch ein neu zu schaffendes Gesetz geregelt werden muss.

Faz