Der Verbrauch von Methylphenidat ist in Deutschland erstmals seit 20 Jahren nicht weiter angestiegen. Das zeigt eine aktuelle Statistik des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Danach wurden 2013 bundesweit1803 kg Methylphenidat verbraucht. 2012 waren es noch 1839 kg. In den zehn Jahren zuvor hatte sich der Verbrauch verdreifacht. Arzneimittel mit dem Wirkstoff Methylphenidat sind zur Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörungen (ADHS) zugelassen.„Von einer echten Abwärtstendenz können wir derzeit sicherlich noch nicht sprechen. Gleichwohl werten wir diesen ersten leichten Rückgang nach dem massiven Anstieg der vergangenen 20 Jahre als ein positives Signal, das möglicherweise auf einen kritischeren Umgang mit Methylphenidat hindeutet“, sagte Prof. Dr. Walter Schwerdtfeger, Präsident des BfArM.
Am größten war der Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit 91 % im Jahr 2000. Bis 2008 stieg der Verbrauch dann jährlich um durchschnittlich 17 %, seit 2009 nur noch um etwa 3 %. 2013 sank der Verbrauch erstmals leicht um rund 2 %.
Die Hintergründe für den stetigen Verbrauchsanstieg von Methylphenidat sind vielfältig und auch unter Fachleuten umstritten: Neben verbesserten Diagnosemöglichkeiten bei ADHS und einer früher einsetzenden Therapie im Kindesalter, können auch Fehl- und Übertherapie als Ursache des Anstiegs nicht ausgeschlossen werden.
Die Ausweitung der Zulassung von Methylphenidat auf die Behandlung Erwachsener mit ADHS in 2011 hat nicht zu einem außergewöhnlichen Verbrauchsanstieg geführt. Ärztinnen und Ärzte haben jedoch seither mehr Handlungssicherheit bei der Verordnung bekommen, da die Anwendung bei Erwachsenen zuvor nur „off-label“ möglich war.
Die Verbrauchsmengen, die das BfArM ermittelt, beziehen sich auf den Erwerb von Methylphenidat durch Apotheken in Form von Fertigarzneimitteln. Die Verordnungszahlen sowie die Anzahl der mit Methylphenidat behandelten Kinder und Erwachsenen werden dabei nicht durch das BfArM erfasst. Gleichwohl spiegelt die mengenmäßige Veränderung beim Erwerb die Zunahme der ärztlichen Verordnungen zur Behandlung von ADHS wider.
Quelle:
gekürzte Pressemitteilung
BfARM