Dyskalkulie: Neue Leitlinien zur Diagnostik und Therapie

Mitte März sind die S3 Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung erschienen. Einen großen Anteil an der Entwicklung hat die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V., die in Zusammenarbeit mit anderen Fachgesellschaften, die Leitlinien erstellt haben. Koordiniert wurde die Erstellung von Steffan Haberstroh und Gerd Schulte-Körne aus München. Die Leitlinien sollen eine Handlungsanweisung für die Diagnostik und Therapie der Dyskalkulie sein. Sie richtet sich an Therapeuten und Diagnostiker im Bereich der schulischen Entwicklungsstörungen.

Bei der Diagnostik empfehlen die Leitlinien, dass im Rechentest höchstens ein Wert von PR 16 (T-Wert 40) vorliegen sollte, was einer Standardabweichung von 1 entspricht. Gleichzeitig müssen klinische Kriterien der Dyskalkulie erfüllt sein. Liegt der Testwert bei PR 7 (T-Wert 35) oder kleiner, kann man auch von einer Rechenstörung ausgehen, wenn die klinischen Kriterien weniger ausgeprägt sind. Die Anwendung des Diskrepanzkriteriums zwischen Rechentest und Intelligenztest wird nicht empfohlen. Es ist also kein Unterschied der T-Werte (z.B. in Höhe von 10) zwischen IQ-Wert und Rechentestwert mehr notwendig.

Für die Anwendung eines Tests kann die Alters- oder Klassennorm verwendet werden. Die Autoren der Leitlinien haben auch eine Liste der von empfehlenswerten Verfahren erstellt, die wenn möglich verwendet werden sollten. Hierunterfallen beispielsweise der CODY-M 2-4, die DEMAT-Tests und der HRT 1-4. Keine Empfehlung erhält der RZD 2-6 für die zweite und dritte Klasse.

Eine Förderung sollte in Einzelsitzungen durchgeführt werden. Zu den empfohlenen Trainingsprogrammen gehört das Dortmunder Zahlbegriffstraining und die Rechenspiele mit ELFE und Mathis 1. Die vollständigen Leitlinien sind unter folgendem Link erhältlich.

Leitlinien Dyskalkulie