Leitlinien und Diagnostik

Die neuen Leitlinien zur Diagnostik und Therapie der Legasthenie, die unter der Federführung von Schulte-Körne entwickelt wurden und, an deren Erstellung 23 Fachverbände (!) beteiligt waren, haben insbesondere für die Diagnostik hinsichtlich der Kriterien einige Veränderungen gebracht. Wichtig sind die Leitlinien, da hier konkrete Werte für die Diagnostik genannt werden. Diese finden sich im ICD-10 nicht. Insgesamt kann man davon ausgehen, dass aufgrund der breiten Beteiligung der verschiedensten Fachverbände, die Leitlinien auch in der Praxis zusehends Eingang finden.

Hier nun einige Auszüge aus den Leitlinien und Erläuterungen, um die Relevanz der Veränderungen besser zu verstehen.

Auszug aus den Leitlinie Seite 5:
Das Vorliegen einer Lese-Rechtschreibstörung, isolierten Rechtschreibstörung oder isolierten Lesestörung sollte dann festgestellt werden, wenn die Leseleistung und / oder Rechtschreibleistung deutlich unter dem Niveau liegt, das aufgrund der Altersnorm, oder der Klassennorm oder der Intelligenz zu erwarten ist und die Bewältigung der Alltagsanforderungen beeinträchtigt oder gefährdet ist.

Erläuterung

  • Lese- und Rechtschreibleistungen müssen unter dem durchschnittlichen Niveau liegen und die Bewältigung der Alltagsanforderungen (z.B. Aufgabenbewältigung in der Schule oder bei den Hausaufgaben) muss beeinträchtigt sein.

Auszug aus den Leitlinien Seite 6:
Die Lese-Rechtschreibstörung, isolierte Rechtschreibstörung oder isolierte Lesestörung basiert auf der Diskrepanz zwischen dem Lese-und / oder Rechtschreibniveau und der Altersnorm, oder der Klassennorm oder der Intelligenz.

Erläuterung

  • Es muss keine IQ-Wert-Diskrepanz mehr erfüllt sein. Es gilt jetzt auch eine Diskrepanz zur Alternorm bzw. Klassennorm eines Rechtschreib- oder Lesetest. Der Wert, auf den man sich dann bezieht, wäre entsprechend PR 50.
  • Weiterhin wichtig: Es muss nicht die Klassenorm, sondern es kann auch die Altersnorm verwendet werden. Dies wird z.B. relevant bei einem Schüler, der eine Klasse zurückgestuft wurde und jetzt knapp durchschnittliche Rechtschreibleistungen in der zweiten Klasse erbringen würde. In diesen und ähnlichen Fällen kann auch die Altersnorm,  also in diesem Fall ein Test für Drittklässler verwendet werden.

Auszug aus den Leitlinien Seite 6:
Die Diskrepanz sollte anderthalb Standardabweichungen (1,5 SD) betragen und die Leistung in den einzelnen Lernbereichen sollte mindestens unterhalb des Durchschnittsbereichs liegen.

Erläuterung

  • Das bedeutet, dass wenn man sich an der Klassennorm eines Rechtschreibtests orientiert, würde die Grenze im entsprechenden Test bei PR 6,5 liegen (1,5 SD). Wird der IQ als Diskrepanzwert verwendet, sollte der Lese- oder Rechtschreibwert unter PR 15 liegen (Grenze für unteren Durchschnitt).

Auszug aus den Leitlinien Seite 6:
Wenn die Lese- und / oder Rechtschreibschwierigkeiten durch Evidenz aus der klinischen Untersuchung und den Ergebnissen der psychometrischen Verfahren belegt werden, kann ein weniger strenger Grenzwert herangezogen werden (ab 1,0 SD unter dem Durchschnitt der Klassennorm oder der Altersnorm).

Erläuterung

  • Es kann auch eine weniger strenge Grenze verwendet werden, nämlich 1 SD. Verwendet man wieder die Diskrepanz zum Lese- oder Rechtschreibtest wäre die Prozentranggrenze PR 15,5.
  • Um den weniger strengen Grenzwert im Lese- bzw. Rechtschreibtest zu verwenden, müssen sich aus der klinischen Untersuchung Hinweise für die Probleme ergeben (z.B. sehr schlechte Leistungen in Diktaten oder Leseproben, sehr großer Aufwand bei Übungen zu Hause [bei nur geringen Verbesserungen)], event. auch Hinweis auf  familiären Hintergrund einer Legasthenie).

Auszug aus den Leitlinien Seite 6:
Da Kinder- und Jugendliche mit Lese-Rechtschreibstörung, isolierter Rechtschreibstörung oder isolierter Lesestörung aufgrund von kompensatorischen Maßnahmen (übermäßige Anstrengung, Unterstützung, überdurchschnittliche Intelligenz, besonders ausgeprägte Gedächtnisfähigkeiten) in der Lage sein können, ihr individuelles Leistungsniveau im Lesen und / oder Rechtschreiben im unteren Normbereich zu halten, bis die Anforderungen oder die Prüfungsumstände sie davon abhalten, den Erwartungen zu entsprechen, sollte auch bei diesen Kindern die Diagnose gestellt werden.

Erläuterung:

  • Ist die Diskrepanz zwischen aktuellem Leistungstest und Klassennorm geringer als 1 SD, d.h. im Test ist die Leistung besser als PR 15,5, kann trotzdem eine Legasthenie diagnostiziert werden, wenn zu erwarten ist – bzw. sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass bei schulischen Anforderungen nur unterdurchschnittliche Leistungen erreicht werden können. Als Grund für die guten Leistungen im durchgeführten Lese- bzw. Rechtschreibtest werden dabei kompensatorischen Leistungen auf der Seite des Kindes angenommen. (s.o).
  • Das entscheidende Kriterium wäre dann ein Niveau der allgemeinen Lese- bzw. Rechtschreibleistung unter der Klassennorm und Probleme bei der Bewältigung der Alltagsanforderungen (siehe erster Auszug aus den Leitlinien).

Zusammenfassung

→ Diskrepanz zum IQ nicht mehr notwendig. Diskrepanz zur Altersnorm bzw. Klassennorm (im Lesen oder Schreiben) reicht.

→ Diskrepanz liegt bei 1,5 SD. Verwendet man die Altersnorm bzw. Klassennorm eines Lese- bzw. Rechtschreibtests würde die Grenze bei Prozentrang 6,5 liegen.

→ Diskrepanz von 1 SD kann verwendet werden, wenn klinischer Befund auf deutliche Lese-Rechtschreibschwierigkeiten hinweist.

→ Diskrepanz von kleiner 1 SD kann verwendet werden, falls die Rechtschreib- bzw. Leseleistungen aufgrund kompensatorischer Maßnahmen zustande gekommen sind und in entsprechenden Prüfungen bzw. alltäglichen Anforderungen schlechtere Leistungen zu erwarten sind.

Bewertung

Durch die neuen Kriterien erhalten Diagnostiker eine größere Freiheit die entsprechende Diagnose zu vergeben, falls die Testergebnisse besser ausfallen, als die Leistungen im (Schul-) Alltag und die klinische Diagnostik die Diagnose nahelegt.

Aktueller Stand der Umsetzung

Stand 2018 muss man leider feststellen, dass in zahlreichen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Praxen, sowie bei den entsprechenden Stellen im Jugendamt noch immer die T-Wertdifferenz zwischen IQ-Wert und aktuellem Leistungstest als sehr wichtiges bzw. entscheidendes Kriterium angesehen wird.