Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29.07.2015 entschieden, dass es nicht erlaubt ist, im Abschlusszeugnis auf eine Legasthenie hinzuweisen. Jedoch darf im Zeugnis vermerkt werden, dass die Rechtschreibung nicht bewertet wurde. Aufgrund dieses Hinweises ist natürlich für den Betrachter
offensichtlich, dass eine Legasthenie vorliegen muss. Von daher muss die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für diejenigen, die gehofft hatten, ein Zeugnis ohne besonderen Vermerk zu erhalten, als Niederlage aufgefasst werden. „Bei der Nichtbewertung der Rechtschreibung ist ein Hinweis im Zeugnis erlaubt“ weiterlesen
Nachteilsausgleich bei Ausbildungsprüfungen und Studieren ohne Abitur
Anfang Juli fand in Nürnberg eine Fachtagung zum Thema Legasthenie in der Berufsausbildung statt, die vom Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. Bayern organisiert wurde. Allgemein bekannt ist, dass die Umsetzung „Nachteilsausgleich bei Ausbildungsprüfungen und Studieren ohne Abitur“ weiterlesen
Broschüre für Lehrer zum Nachteilsausgleich bei Legasthenie und Dyskalkulie in Niedersachsen
Der Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Niedersachsen hat auf seiner Homepage einen kostenlosen 32 seitigen Ratgeber für Lehrer veröffentlicht, der den Umgang von Schülern mit einer Legasthenie „Broschüre für Lehrer zum Nachteilsausgleich bei Legasthenie und Dyskalkulie in Niedersachsen“ weiterlesen