Kirsten Vollmer vom Bundesinstitut für Berufsbildung hat ein Nachschlagewerk zum Nachteilsausgleich bei behinderten Auszubildenden verfasst. Für Personen mit Legasthenie gilt hier beispielsweise bei Prüfungen, dass es eine Zeitverlängerung geben kann, schriftliche Aufgaben vorgelesen oder Prüfungen anstatt schriftlich mündlich Weiterlesen
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Bei der Nichtbewertung der Rechtschreibung ist ein Hinweis im Zeugnis erlaubt
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29.07.2015 entschieden, dass es nicht erlaubt ist, im Abschlusszeugnis auf eine Legasthenie hinzuweisen. Jedoch darf im Zeugnis vermerkt werden, dass die Rechtschreibung nicht bewertet wurde. Aufgrund dieses Hinweises ist natürlich für den Betrachter
offensichtlich, dass eine Legasthenie vorliegen muss. Von daher muss die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für diejenigen, die gehofft hatten, ein Zeugnis ohne besonderen Vermerk zu erhalten, als Niederlage aufgefasst werden. Weiterlesen
Nachteilsausgleich bei Ausbildungsprüfungen und Studieren ohne Abitur
Anfang Juli fand in Nürnberg eine Fachtagung zum Thema Legasthenie in der Berufsausbildung statt, die vom Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. Bayern organisiert wurde. Allgemein bekannt ist, dass die Umsetzung des Nachteilsausgleichs für den Schulbereich durch die spezifischen Erlasse der Kultusministerien der Länder geregelt wird. Informationen über die Realisierung des Nachteilsausgleichs in der Berufsausbildung finden sich deutlich seltener.
WeiterlesenBroschüre für Lehrer zum Nachteilsausgleich bei Legasthenie und Dyskalkulie in Niedersachsen
Der Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Niedersachsen hat auf seiner Homepage einen kostenlosen 32 seitigen Ratgeber für Lehrer veröffentlicht, der den Umgang von Schülern mit einer Legasthenie Weiterlesen