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Legasthenievermerk im Zeugnis? Bundesverwaltungsgericht entscheidet am 29 Juli

Zwei Abiturienten aus dem Großraum München mit Legasthenie nahmen während ihrer Schulzeit den in Bayern gewährten Nachteilsausgleich in Anspruch. Dies hat zur Folge, dass u.a. die Rechtschreibung nicht gewertet wird. Im Abschlusszeugnis wird der gewährte Nachteilsausgleich wie folgt vermerkt: „Aufgrund einer fachärztlich festgestellten Legasthenie wurde dem Schüler der Nachteilsausgleich Weiterlesen