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Bericht über die Legasthenie-Fachtagung in MünchenAuf der Fachtagung „10 Jahre Legasthenie-Erlass in Bayern“, zu welcher der Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Bayern Wissenschaftler, Vertreter des Ministeriums, Fachpublikum und Eltern geladen hatte, gab es viele positive Stimmen, die deutlich machten, welche Werte mit dem Erlass für die von Legasthenie (Lese-/Rechtschreibstörung) betroffenen SchülerInnen geschaffen wurden. Dass es notwendig ist, die Beeinträchtigungen durch eine
Legasthenie schulisch aufzufangen, wurde in dem Vortrag von Prof. Dr. Gerd
Schulte-Körne, Universität München, deutlich. Die wissenschaftlichen
Erkenntnisse der letzten 10 Jahre haben gezeigt, dass die schulrechtlichen
Regelungen, die in Bayern geschaffen wurden, vorbildlich und beispielhaft auf
das Störungsbild von legasthenen Schülern eingehen. Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie sieht eine bundesweite Anpassung der schulrechtlichen Regelungen als unabdingbar, um eine Chancengleichheit für Schüler herzustellen. „Die Prüfungsinhalte bleiben für alle Schüler gleich, es geht bei der Forderung um die Anpassung der Rahmenbedingungen, die das Handicap der Schüler ausgleichen soll, wie dieses z.B. bei Sehstörungen durch eine Brille erfolgt“, erklärt die Bundesvorsitzende Sczygiel vom Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie. Quelle: Link: (26.11.2009 RM)
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