Abiturienten erreichen die komplette Streichung des Legasthenievermerks

Zeugnis-legasthenie

Es ging durch die große Presse und das zurecht, denn eine wesentliche Änderung bei den Zeugnisvermerken bahnt sich an. Drei Abiturienten aus Bayern erstritten vor dem Verwaltungsgerichtshof des Landes Bayern gegen den Freistaat, dass der Hinweis “fachärztlich festgestellte Legasthenie” nicht mehr in ihrem Abiturszeugnis vorkommt. Die drei jungen Männer erhielten neue Zeugnisse ohne diesen Vermerk ausgestellt. Auf dem Zeugnis stand jedoch noch der Hinweis “Die Rechtschreibleistung wurde nicht bewertet”. Diesen Zusatz wollte das Verwaltungsgericht nicht streichen.

Die Kläger ließen nicht locker und gingen in die Berufung. Die drei jungen Männer bekamen nun noch einmal Recht. Jedwede Bemerkung über die Nichtbewertung von Rechtschreibleistungen, die auf die Legasthenie eines Schülers hindeute müsse unterbleiben, führte das Verwaltungsgericht aus.  Die Begründung des Gerichts war, dass für den Vermerk keine Gesetzesgrundlage bestehe. Der Vermerk wurde bisher nur auf Basis von Verwaltungsanordnungen durchgeführt.

Wegen der großen Bedeutung dieses Falles ist eine Revision des Bundesverwaltungsgerichtshofs in Leipzig zugelassen. Das bayerische Kultusministerium überlegt aktuell, ob es in Berufung geht.

Aus der aktuellen Situation sollte sich ergeben,  dass auch andere Schulabgänger (Hauptschule und Realschule) in Bayern mit Hinweis auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Zeugnisse ohne Legasthenievermerk erhalten.

welt.de